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Lexware Hausverwaltung 2024
Lexware Hausverwaltung 2024: Die Zukunft der Immobilienverwaltung Mit Lexware Hausverwaltung 2024 präsentieren wir die ultimative Softwarelösung für die Verwaltung von Immobilien. Egal, ob du eine Immobilienfirma, eine Mietwohnungsverwaltung oder Eigentumswohnungen verwaltest, diese Software wurde entwickelt, um dir bei der Optimierung deiner Verwaltungsprozesse zu helfen und dir die Arbeit zu erleichtern. Warum Lexware Hausverwaltung 2024? Lexware Hausverwaltung 2024 ist weit mehr als nur eine einfache Software - sie ist der ideale Partner für die Immobilienbranche. Hier sind einige Gründe, warum du diese Software in Betracht ziehen solltest: 1. Effiziente Verwaltung Die Software ermöglicht eine effiziente Verwaltung von Mietverträgen, Mietzahlungen, Instandhaltungsaufgaben und vielem mehr. Du kannst alle wichtigen Informationen an einem Ort speichern und schnell darauf zugreifen. 2. Automatisierte Prozesse Lexware Hausverwaltung 2024 automatisiert viele zeitraubende Aufgaben wie die Erstellung von Abrechnungen und die Verfolgung von Zahlungen. Das spart Zeit und minimiert Fehler. 3. Benutzerfreundlichkeit Selbst ohne umfangreiche IT-Kenntnisse kannst du die Software leicht erlernen und nutzen. Die intuitive Benutzeroberfläche macht die Bedienung einfach und effektiv. Neue Funktionen von Lexware Hausverwaltung 2024 Die neueste Version von Lexware Hausverwaltung, Lexware Hausverwaltung 2024, bringt eine Fülle von neuen Funktionen und Verbesserungen mit sich, um die Immobilienverwaltung noch einfacher und effizienter zu gestalten. 1. Digitale Dokumentenverwaltung Mit der digitalen Dokumentenverwaltung in Lexware Hausverwaltung 2024 kannst du Verträge, Rechnungen, Fotos und andere Dokumente elektronisch speichern und verwalten. Dies reduziert den Papierkram und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf wichtige Unterlagen. 2. Online-Mieterportal Die Software bietet ein Online-Mieterportal, über das Mieter bequem Mietzahlungen leisten, Reparaturanfragen stellen und wichtige Informationen abrufen können. Dies verbessert die Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter erheblich. 3. Energieeffizienz-Analyse Mit der Energieeffizienz-Analyse-Funktion kannst du den Energieverbrauch deiner Immobilien überwachen und Verbesserungspotenziale identifizieren. Dies hilft nicht nur, die Umweltbelastung zu reduzieren, sondern kann auch zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. 4. Erweiterte Buchführung Lexware Hausverwaltung 2024 bietet eine erweiterte Buchführungsfunktion, die es dir ermöglicht, Einnahmen und Ausgaben detailliert zu verfolgen. Du kannst Berichte erstellen, die dir helfen, die finanzielle Gesundheit deiner Immobilienverwaltung zu überwachen. Vergleichstabelle zwischen Version Basis und Plus von Lexware Hausverwaltung 2024 Basis Pro Für 1 Arbeitsplatz Für 5 Arbeitsplätze Bis zu 250 Einheiten mühelos verwalten Alles aus basis inklusive Buchhaltung und Zahlungsverkehr Online-Banking über HBCI Professionelle Abrechnungen und Auswertungen Lieferung "Haufe Verwalter-Brief" 10x/Jahr per Post Aktuelles Fachwissen und Mustervorlagen Warum auf Lexware Hausverwaltung 2024 aufrüsten? Die neuen Funktionen von Lexware Hausverwaltung 2024 sind darauf ausgerichtet, die Verwaltung von Immobilien noch effizienter und rentabler zu machen. Indem du auf diese neueste Version aufrüstest, kannst du von den Vorteilen der digitalen Dokumentenverwaltung, des Online-Mieterportals, der Energieeffizienz-Analyse und der erweiterten Buchführung profitieren. Deine Immobilienverwaltung wird besser organisiert und produktiver sein. Lexware Hausverwaltung 2024 ist die perfekte Softwarelösung für die Immobilienverwaltung. Mit ihrer effizienten Verwaltung, automatisierten Prozessen und benutzerfreundlichen Oberfläche wird sie dir helfen, deine Immobilien effektiver zu verwalten und gleichzeitig Zeit und Mühe zu sparen. Investiere in die Zukunft deiner Immobilienverwaltung mit Lexware Hausverwaltung 2024 und mache deine Arbeit einfacher und erfolgreicher. Systemanforderungen für Lexware Hausverwaltung 2024 Betriebssystem Microsoft® Windows® 10 / Windows 11 (jeweils dt. Version) Einzelplatzversion Festplattenspeicher Mind. 20 GB freier Festplattenplatz (davon mind. 5 GB auf dem Systemlaufwerk) Produktaktivierung Internetzugang erforderlich Online-Komponenten Internetzugang, E-Mail-Adresse erforderlich
Preis: 423.95 € | Versand*: 0.00 € -
Riha, Clemens: Hausverwaltung im Rampenlicht
Hausverwaltung im Rampenlicht , Hinter den Fassaden. Der Hausverwalter kennt alle Facetten eines Zinshauses. Einblicke in Geschichte und Geschichten eines ganz besonderen Berufsstandes. Der Hausverwalter weiß nie, was ihm der neue Arbeitstag bringen wird: überschwemmte Garagen mit schwimmenden Luxusautos, nervenaufreibende Eigentümer:innenversammlungen oder "nackerte" Einbrecher. So unterschiedlich die Hausverwalter:innen, so unterschiedlich ihre Erinnerungen. In seiner wechselhaften Geschichte hat der Berufsstand viel erlebt: mit Schwarzgeld gefüllte Safes oder marode Zinshäuser, oft stand er mit einem Fuß im sprichwörtlichen Kriminal. Das ist alles vorbei. Heute stellen Dekarbonisierung und Digitalisierung den modernen und die moderne Hausverwalter:in vor neue Herausforderungen. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 26.00 € | Versand*: 0 € -
Lexware Hausverwaltung 2024 | Windows | Sofortdownload + Produktschlüssel
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Kann Hausverwaltung Mieter abmahnen?
Ja, eine Hausverwaltung kann Mieter abmahnen, wenn diese gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Typische Gründe für eine Abmahnung könnten beispielsweise wiederholte Ruhestörungen, nicht genehmigte Untervermietung oder Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten sein. Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und den konkreten Verstoß sowie eine Frist zur Behebung des Problems enthalten. Mieter haben dann die Möglichkeit, auf die Abmahnung zu reagieren und das Verhalten zu korrigieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Letztendlich kann eine Abmahnung auch der erste Schritt sein, um bei fortgesetztem Fehlverhalten des Mieters eine Kündigung des Mietvertrags zu rechtfertigen.
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Kann die Hausverwaltung einen Mieter kündigen?
Kann die Hausverwaltung einen Mieter kündigen? Dies hängt von den jeweiligen Gesetzen und Regelungen des Landes oder Bundeslandes ab, in dem sich die Immobilie befindet. In der Regel hat die Hausverwaltung nicht das Recht, einem Mieter ohne triftigen Grund zu kündigen. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen die Hausverwaltung das Recht hat, einem Mieter zu kündigen, wie zum Beispiel bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Mietvertrag oder bei Zahlungsrückständen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in der jeweiligen Rechtsprechung zu informieren.
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Kann Hausverwaltung auf Mieter umgelegt werden?
Kann Hausverwaltung auf Mieter umgelegt werden? Ja, grundsätzlich können die Kosten für die Hausverwaltung auf die Mieter umgelegt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Umlage der Hausverwaltungskosten muss transparent und nachvollziehbar sein. Mieter haben das Recht, die Abrechnung der Nebenkosten zu überprüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Es ist wichtig, dass die Umlage der Hausverwaltungskosten im Mietvertrag klar geregelt ist, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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Wer zahlt die Hausverwaltung Mieter oder Vermieter?
Die Kosten für die Hausverwaltung können entweder vom Mieter oder vom Vermieter getragen werden, je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Regel werden die Kosten für die Hausverwaltung jedoch vom Vermieter übernommen. Die Hausverwaltung kümmert sich um die Verwaltung des Mietobjekts, wie z.B. die Organisation von Reparaturen, die Abrechnung von Betriebskosten und die Kommunikation mit den Mietern. Es ist wichtig, im Mietvertrag festzuhalten, wer für die Kosten der Hausverwaltung verantwortlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Mietrecht
Mietrecht , Zum Werk Der berühmte Großkommentar hilft, im Mietrecht die Möglichkeiten der Vertragsfreiheit und die Regelungen zum Schutz der Vertragsparteien richtig miteinander abzustimmen. Das erstklassige Standardwerk zum gesamten Wohnraum- und Gewerberaummietrecht bietet ein einmaliges Informationsangebot zum geltenden Mietrecht. Durch die kommentarmäßige Darstellung kommt das Werk der Arbeitsweise der Rechtsanwaltschaft und Richterschaft entgegen, auch komplexe und schwierige Rechtsverhältnisse werden dargestellt. Vorteile auf einen Blick - Geschäftsraum- und Wohnraummietrecht gemeinsam kommentiert - mit rund 3000 Seiten Spitzenposition an Umfang und Ausführlichkeit - aktuell mit Rechtsstand Oktober 2023 - eigenes Kapitel zum Prozessrecht, systematisch dargestellt - bereits mit den Änderungen aus der GEG-Novelle 2023 (»Heizungsgesetz«) zu BGB und HeizkostenV - erstmals mit Kommentierung der einschlägigen §§ aus der Insolvenzordnung (§§ 108-112 InsO) - erstmals mit Kommentierung von CO2KostAufG und Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungs-Verordnung (FFVAV) - erstmals mit Kommentierung der Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiMiMav und EnSikuMaV) Zur Neuauflage Berücksichtigt sind nach den großen Novellen MietRÄndG 2013, MietNovG ("Mietpreisbremse") 2015, MietAnpG 2019, Covid-19-Gesetz 2020 und dem MsRG 2021 alle aktuellen relevanten BGH-Entscheidungen, etwa zu Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltungsklauseln, Modernisierungsmaßnahmen, Untermiete, Kündigung, Covid-19-Pandemie bis einschließlich Sommer 2023. Zielgruppe Für Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, Hausverwaltungen sowie Wohnungsämter etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 16. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231203, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Grauer Kommentar##, Redaktion: Börstinghaus, Ulf P., Auflage: 23016, Auflage/Ausgabe: 16. Auflage, Keyword: Mietrechtsnovelle; Wohnfläche; Kündigung; Modernisierung; Mieterhöhung; Mängel; Betriebskosten; Nebenkosten; Energieeinsparung; Mietpreisbremse; Bestellerprinzip; Mietrechtsnovellierungsgesetz; MietNovG; Schmidt-Futterer; WiStG; ZPO; MietR; Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Miete, Miethöhe, angespannte Wohnungsmärkte; Mietspiegel; Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit; Heizkostenverordnung; Beendigung des Mietverhältnisses; MiethöheverlängerungsG 2019; MiethöheverbessG 2020; Mietanpassungsgesetz 2018; Miethöhe; MIete; COVID-19-G (Art. 240 EGBGB § 2), Fachschema: Mietrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVII, Seitenanzahl: 3280, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 240, Breite: 160, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2366117, Vorgänger EAN: 9783406762123 9783406731259 9783406699382 9783406678974 9783406638770, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0200, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 112270
Preis: 199.00 € | Versand*: 0 € -
Westner, Martina: Mietminderung
Mietminderung , Mietminderungen bei Wohnungsmängeln zählen zu den Hauptkonfliktpotenzialen zwischen Vermietern und Mietern. Vermieter und Vermieter sind unsicher, wie sie richtig reagieren, Mieter wollen rechtssichere Informationen, die den Vermieter veranlassen, Mängel zu beseitigen. Dieses Buch bietet Rechtssicherheit für beide Parteien. Es zeigt Ihnen, wie Sie als Mieterin bzw. Mieter Mängel z.B. Schimmelbildung oder Lärmbelästigung nachweisen und wie Sie als Vermieter darauf reagieren können. Mithilfe der Mietminderungstabelle erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Minderung es gibt und wie Vermieter dagegen vorgehen können. Dazu gibt es Tipps zu allen juristischen Schritten und zur Lösung von Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Inhalte: Was ist ein Mangel? Bemessungsgrundlage der Minderung Ausschluss der Mietminderung: Unerheblichkeit des Mangels, Kenntnis des Mieters bei Vertragsabschluss, Schadensverursachung durch den Mieter, Vereitelung von Erhaltungsmaßnahmen u.v.m. Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Besonderheiten bei Lärm, bei Feuchte und Schimmel, Umweltgiften Wann sich der Gang vor Gericht wirklich lohnt Neu in der 2. Auflage: Die häufigsten Minderungsgründe Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Weinbrenner, Lars: Kündigung
Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 22.90 € | Versand*: 0 €
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Können Kosten für Hausverwaltung auf Mieter umlegen?
Können Kosten für Hausverwaltung auf Mieter umgelegt werden? Ja, grundsätzlich können die Kosten für die Hausverwaltung auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Die genauen Regelungen hierzu können im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung festgehalten sein. Es ist wichtig, dass die Kosten transparent und nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Mieter haben zudem das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen.
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Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung?
Die Kosten für eine Hausverwaltung pro Wohnung können je nach Größe des Gebäudes, Umfang der Leistungen und Standort variieren. Im Allgemeinen liegen die monatlichen Verwaltungskosten pro Wohnung zwischen 20 und 50 Euro. Dies beinhaltet Dienstleistungen wie Buchhaltung, Kommunikation mit Mietern, Organisation von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen Hausverwaltungen einzuholen und die Leistungen sowie Kosten zu vergleichen, um die passende Verwaltung für das jeweilige Objekt zu finden. Letztendlich hängen die Kosten auch davon ab, ob es sich um eine professionelle Hausverwaltung oder um eine ehrenamtliche Verwaltung durch die Eigentümergemeinschaft handelt.
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Kann man die Hausverwaltung auf die Mieter umlegen?
Kann man die Hausverwaltung auf die Mieter umlegen? Die Umlage der Hausverwaltungskosten auf die Mieter ist grundsätzlich möglich, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. In der Regel werden die Kosten für die Hausverwaltung als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt. Es ist wichtig, dass die Umlage im Mietvertrag klar geregelt ist und die Kosten transparent aufgeschlüsselt werden. Mieter haben zudem das Recht, die Abrechnung der Nebenkosten zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen.
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Können Kosten für Hausverwaltung auf Mieter umgelegt werden?
Können Kosten für Hausverwaltung auf Mieter umgelegt werden? Ja, grundsätzlich können die Kosten für die Hausverwaltung auf die Mieter umgelegt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Umlage der Kosten muss transparent und nachvollziehbar sein. Zudem dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten auf die Mieter umgelegt werden, nicht jedoch Verwaltungskostenpauschalen. Es ist wichtig, dass die Umlage der Kosten für die Hausverwaltung im Mietvertrag klar geregelt ist, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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