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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Trotz Schulden beim Arbeitgeber - Kündigung?

    Ob eine Kündigung trotz Schulden beim Arbeitgeber möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, den geltenden Gesetzen und den Umständen der Schulden. In einigen Fällen kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer wiederholt seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Es ist jedoch ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Situation zu klären.

  • Wann fristlose Kündigung durch Arbeitgeber?

    Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann in Situationen gerechtfertigt sein, in denen der Arbeitnehmer schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele für solche Pflichtverletzungen sind Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigung. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die fristlose Kündigung unverzüglich nach Kenntnisnahme des Fehlverhaltens ausspricht. Es empfiehlt sich, vor einer fristlosen Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Letztendlich liegt es an den Gerichten zu entscheiden, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.

  • Wann Arbeitgeber über Kündigung informieren?

    Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über eine Kündigung informieren, sobald die Entscheidung endgültig getroffen wurde und alle rechtlichen und internen Verfahren eingehalten wurden. Es ist wichtig, dass die betroffene Person frühzeitig Bescheid weiß, um sich auf die Veränderung vorbereiten zu können. Eine transparente Kommunikation seitens des Arbeitgebers kann helfen, Unsicherheiten und Gerüchte zu vermeiden und das Vertrauen der Mitarbeiter zu wahren. Zudem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber die Kündigung schriftlich und unter Einhaltung der Kündigungsfrist mitteilen müssen.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub anordnen bei Kündigung?

    Kann Arbeitgeber Urlaub anordnen bei Kündigung? In der Regel kann der Arbeitgeber Urlaub nicht einseitig anordnen, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich geregelt. Bei einer Kündigung besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber noch offene Urlaubstage anordnet, um den Resturlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben zur Urlaubsgewährung und -abgeltung beachtet werden. Es empfiehlt sich, im Falle einer Kündigung die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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  • Mietrecht
    Mietrecht

    Mietrecht , Zum Werk Der berühmte Großkommentar hilft, im Mietrecht die Möglichkeiten der Vertragsfreiheit und die Regelungen zum Schutz der Vertragsparteien richtig miteinander abzustimmen. Das erstklassige Standardwerk zum gesamten Wohnraum- und Gewerberaummietrecht bietet ein einmaliges Informationsangebot zum geltenden Mietrecht. Durch die kommentarmäßige Darstellung kommt das Werk der Arbeitsweise der Rechtsanwaltschaft und Richterschaft entgegen, auch komplexe und schwierige Rechtsverhältnisse werden dargestellt. Vorteile auf einen Blick - Geschäftsraum- und Wohnraummietrecht gemeinsam kommentiert - mit rund 3000 Seiten Spitzenposition an Umfang und Ausführlichkeit - aktuell mit Rechtsstand Oktober 2023 - eigenes Kapitel zum Prozessrecht, systematisch dargestellt - bereits mit den Änderungen aus der GEG-Novelle 2023 (»Heizungsgesetz«) zu BGB und HeizkostenV - erstmals mit Kommentierung der einschlägigen §§ aus der Insolvenzordnung (§§ 108-112 InsO) - erstmals mit Kommentierung von CO2KostAufG und Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungs-Verordnung (FFVAV) - erstmals mit Kommentierung der Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiMiMav und EnSikuMaV) Zur Neuauflage Berücksichtigt sind nach den großen Novellen MietRÄndG 2013, MietNovG ("Mietpreisbremse") 2015, MietAnpG 2019, Covid-19-Gesetz 2020 und dem MsRG 2021 alle aktuellen relevanten BGH-Entscheidungen, etwa zu Schönheitsreparaturen, Quotenabgeltungsklauseln, Modernisierungsmaßnahmen, Untermiete, Kündigung, Covid-19-Pandemie bis einschließlich Sommer 2023. Zielgruppe Für Richterschaft und Rechtsanwaltschaft, Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, Hausverwaltungen sowie Wohnungsämter etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 16. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231203, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Grauer Kommentar##, Redaktion: Börstinghaus, Ulf P., Auflage: 23016, Auflage/Ausgabe: 16. Auflage, Keyword: Mietrechtsnovelle; Wohnfläche; Kündigung; Modernisierung; Mieterhöhung; Mängel; Betriebskosten; Nebenkosten; Energieeinsparung; Mietpreisbremse; Bestellerprinzip; Mietrechtsnovellierungsgesetz; MietNovG; Schmidt-Futterer; WiStG; ZPO; MietR; Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Miete, Miethöhe, angespannte Wohnungsmärkte; Mietspiegel; Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit; Heizkostenverordnung; Beendigung des Mietverhältnisses; MiethöheverlängerungsG 2019; MiethöheverbessG 2020; Mietanpassungsgesetz 2018; Miethöhe; MIete; COVID-19-G (Art. 240 EGBGB § 2), Fachschema: Mietrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVII, Seitenanzahl: 3280, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 240, Breite: 160, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2366117, Vorgänger EAN: 9783406762123 9783406731259 9783406699382 9783406678974 9783406638770, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0200, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 112270

    Preis: 199.00 € | Versand*: 0 €
  • Westner, Martina: Mietminderung
    Westner, Martina: Mietminderung

    Mietminderung , Mietminderungen bei Wohnungsmängeln zählen zu den Hauptkonfliktpotenzialen zwischen Vermietern und Mietern. Vermieter und Vermieter sind unsicher, wie sie richtig reagieren, Mieter wollen rechtssichere Informationen, die den Vermieter veranlassen, Mängel zu beseitigen. Dieses Buch bietet Rechtssicherheit für beide Parteien.  Es zeigt Ihnen, wie Sie als Mieterin bzw. Mieter Mängel z.B. Schimmelbildung oder Lärmbelästigung nachweisen und wie Sie als Vermieter darauf reagieren können. Mithilfe der Mietminderungstabelle erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Minderung es gibt und wie Vermieter dagegen vorgehen können. Dazu gibt es Tipps zu allen juristischen Schritten und zur Lösung von Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Inhalte: Was ist ein Mangel? Bemessungsgrundlage der Minderung Ausschluss der Mietminderung: Unerheblichkeit des Mangels, Kenntnis des Mieters bei Vertragsabschluss, Schadensverursachung durch den Mieter, Vereitelung von Erhaltungsmaßnahmen u.v.m. Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Besonderheiten bei Lärm, bei Feuchte und Schimmel, Umweltgiften Wann sich der Gang vor Gericht wirklich lohnt Neu in der 2. Auflage: Die häufigsten Minderungsgründe Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 34.99 € | Versand*: 0 €
  • Darf mein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?

    Ja, dein Arbeitgeber kann deine Kündigung ablehnen, wenn er einen wichtigen Grund dafür hat. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn du noch an einen laufenden Projekt beteiligt bist oder wenn deine Kündigung gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. In solchen Fällen kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du deine Kündigung zurücknimmst oder dass du eine bestimmte Frist einhältst.

  • Wann muss Arbeitgeber nach Kündigung Urlaub auszahlen?

    Arbeitgeber müssen nach einer Kündigung den noch nicht genommenen Urlaub auszahlen, da dieser ein finanzieller Anspruch des Arbeitnehmers ist. Dies gilt sowohl für den gesetzlichen Mindesturlaub als auch für etwaige darüber hinausgehende Urlaubstage. Die Auszahlung muss spätestens zum Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zur Urlaubsabgeltung einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In manchen Fällen kann es auch möglich sein, dass Arbeitnehmer ihren Resturlaub vor der Kündigung nehmen müssen.

  • Was bekommt man nach Kündigung vom Arbeitgeber?

    Nach einer Kündigung vom Arbeitgeber erhält man in der Regel eine Kündigungsfrist, die je nach Arbeitsvertrag und Gesetzgebung variieren kann. Während dieser Zeit hat man Anspruch auf sein reguläres Gehalt und eventuell weitere Leistungen wie Urlaubs- oder Überstundenabgeltung. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhält man in der Regel ein Arbeitszeugnis, das die Leistungen und Tätigkeiten während der Beschäftigung dokumentiert. Je nach Umständen kann es auch zu einer Abfindungszahlung kommen. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte und Ansprüche im Falle einer Kündigung zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann ist fristlose Kündigung durch Arbeitgeber gerechtfertigt?

    Wann ist fristlose Kündigung durch Arbeitgeber gerechtfertigt?

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